Lizenz zur Zulassung als Strassentransportunternehmung im
Personen- und Güterverkehr

 

Mit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens sind die gewerbsmässige grenzüberschreitende Personen- und Gütertransporte seit dem 1. Juni 2002 der Zulassungsbewilligungspflicht unterstellt. Für Binnentransporte gilt die Zulassungsbewilligungspflicht seit dem 1. Januar 2004.

 
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