Befreiung Prüfung zur Berufszulassung als Strassentransportunternehmen
Befreiung von der Prüfung zur Berufszulassung als Strassentransportunternehmen:
Gemäss Art. 4 der Verordnung vom 2. September 2015[1] über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), sind Inhaber der folgenden Fachausweise/Diplome von der Prüfung befreit:
- „Strassentransport-Disponent/in“ mit eidgenössischem Fachausweis oder „Disponent/in Transport und Logistik“ mit eidgenössischem Fachausweis;
- „Diplomierter Betriebsleiter/in im Strassentransport“ “ oder „Diplomierter Betriebsleiter/in Transport und Logistik“;
- „Carführer/in-Reiseleiter/in“ mit eidgenössischem Fachausweis.
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